Einnahmenüberschussrechnung - EÜR leicht erklärt - microtech GmbH
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Einnahmenüberschussrechnung

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die in dem §4 Abs. 3 EStG geregelt ist. Danach dürfen Steuerpflichtige, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht verpflichtet sind Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Die Verpflichtung zur Buchführung und zur Aufzeichnungspflicht ergibt sich aus dem Steuerrecht. Der §238 HGB regelt die Buchführungspflicht für Kaufleute.

Welche Voraussetzungen für die Anwendung der EÜR gibt es?

Damit die Regelungen des §4 Abs. 3 EStG zur Einnahmenüberschussrechnung angewendet werden können, müssen bestimmte Umsatz– und Gewinngrenzen, die in § 141 AO aufgeführt sind, eingehalten werden. Die Umsatz- und Gewinngrenzen wurden zum 01.01.2016 erhöht. Für Gewerbetreibende und land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt die Umsatzgrenze bei 600.000 Euro und die Gewinngrenze bei 60.000 Euro im Kalender, bzw. Wirtschaftsjahr. Für Freiberufler gibt es keine Grenzen. Durch den Wegfall der Buchführungspflicht, gibt es ebenfalls keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung.

Das Zufluss- und Abflussprinzip

Abweichend von dem Betriebsvermögensvergleich gem. §4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) ist im § 11 EStG festgelegt, dass bei der Einnahmenüberschussrechnung, Einnahmen in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie auch zugeflossen sind und Ausgaben in dem Kalenderjahr abzuziehen sind, in dem sie auch geleistet wurden. Eine Ausnahme hierbei sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu- bzw. abgeflossen sind. Hier gilt ein 10-Tageszeitraum.

Beispiel: Die monatliche Zahlung der Miete für die Geschäftsräume für den Monat Januar 2017 wird bereits am 27.12.2016 bezahlt. Die Mietzahlung ist eine regelmäßige Zahlung, die innerhalb des 10-Tageszeitraums gezahlt wurde, somit ist die Zahlung, obwohl bereits in 2016 geleistet, in 2017 abziehbar. Wäre die Mietzahlung bereits am 19.12. bezahlt worden, wäre sie noch im Kalenderjahr 2016 abziehbar.

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, bzw. Ausgaben sind bspw. Mieteinnahmen und -ausgaben, Löhne & Gehälter. Aufwendungen für Wareneinkäufe und Einnahmen aus Warenverkäufen gehören nicht dazu.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist grundsätzlich formfrei. Gem. §60 Abs. 4 EStDV muss allerdings für jeden Betrieb eine besondere Anlage EÜR der Steuererklärung beigefügt und elektronisch per ElStEr (Elektronische Steuererklärung) an die Finanzverwaltung übertragen werden. Diese Anlage wird vom Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. In dieser Anlage sind bestimmte Einnahmen und Ausgaben besonders zu erfassen. Die Anlage EÜR muss allerdings nur übertragen werden, wenn die Bruttobetriebseinnahmen über 17.500 Euro liegen, ansonsten kann eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt und abgegeben werden (Kleinunternehmerregelung). Diese kann bspw. wie folgt aussehen:

Gliederung der formlosen Einnahmenüberschussrechnung:

Gliederung der formlosen Einnahmenüberschussrechnung | microtech.de

Gliederung der Einnahmenüberschussrechnung ©microtech 2017

Auch wenn man bei der Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung relativ frei ist, weil keine Bücher geführt und keine doppelte Buchführung erstellt werden muss, ist es dennoch ratsam die Einnahmen und Ausgaben zeitnah, zum Beispiel in einem Buchführungsprogramm festzuhalten, um immer über die aktuelle Lage des Unternehmens informiert zu sein und gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Auch sollten Fragen zur Anwendung und andere Zweifelsfragen mit dem Steuerberater erörtert und abgestimmt werden.

Darum gibt es die Einnahmenüberschussrechnung

Jedes Unternehmen und jeder, der unternehmerisch tätig ist, muss seinen Gewinn ermitteln und versteuern. Grundsätzlich muss dies über die sogenannte doppelte Buchführung geschehen. Dieses System ist relativ kompliziert, da hier alle „Geschäftsvorfälle“ – das sind in der Regel ausgehende und eingehende Rechnungen – zweimal verbucht werden: Einmal chronologisch im sogenannten Grundbuch und einmal sachlich im sogenannten Hauptbuch. Dieses System ist größeren Unternehmen mit einer eigenen Buchhaltung ohne weiteres zuzumuten. Für kleinere Betriebe und für Freiberufler ist das aber schon mit größerem Aufwand verbunden. Deshalb gibt es für diese Fälle die Einnahmenüberschussrechnung als unkompliziertere Alternative.

Das sind die Vorteile

Wer nicht mit einer Firma oder als Vollkaufmann im Handelsregister eingetragen ist, kann – sofern er gewisse Umsatz- oder Gewinngrenzen nicht überschreitet – von den Vorteilen der Einnahmenüberschussrechnung profitieren. Hier werden ganz simpel die Einnahmen und die Ausgaben gegenübergestellt und aus der Differenz der Gewinn (oder Verlust, wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind) ermittelt. Eine zusätzliche Buchung in einem Hauptbuch und die Erstellung einer Bilanz sind nicht notwendig. Eine weitere Vereinfachung ist das sogenannte „Abfluss- und Zuflussprinzip“. Das bedeutet, Zahlungen in beide Richtungen werden zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem sie auf das bzw. vom Konto gebucht werden.

Achten Sie bei den Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung auf diese Fallstricke

Betriebsausgaben senken den Gewinn und damit auch die darauf anfallende Steuern; deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Überblick darüber haben, was Sie als Betriebsausgaben absetzen dürfen und was nicht. Häufig kommt es hier zu Fehlern. So dürfen Sie zum Beispiel Ausgaben für Berufskleidung nur dann geltend machen, wenn Sie diese Kleidung nicht privat tragen können. Den Business-Anzug können Sie daher nicht als Betriebsausgabe deklarieren. Vorsicht auch bei Bewirtung: Diese Kosten können Sie zwar absetzen, aber nur zu 70 %.

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